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Kuppel auf dem Reichstag Reichstag in Berlin Bundeskanzleramt in Berlin Schloss Bellevue

Baden-Württemberg

Foto: RTF.1
Kretschmann: Nächtliche Ausgangssperre kommt zurück: Aber nur für Gebiete mit Inzidenzwerten größer 50 - und erst ab 21 Uhr

Die nächtliche Ausgangssperre kommt zurück: Aber nicht für ganz Baden-Württemberg, sondern nur für Regionen mit Inzidenzwerten größer 50. Dort soll sie aber erst um 21 Uhr beginnen. Das teilte Ministerpräsident Kretschmann auf der heutigen Regierungspressekonferenz mit. Stuttgart und der Zollernalbkreis fallen - Stand heute - weiterhin unter eine Ausgangssperre. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die landesweite Ausgangssperre zuvor als unverhältnismäßig gekippt. Alle weiteren Regelungen lesen Sie hier:

Verwaltungsgerichtshof: Allenfalls noch für besonders betroffene Regionen..

Mit der neuen Regelung reagiert die Landesregierung auf die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim: Der hatte die bisherige, pauschale landesweite Ausgangssperre gekippt: Angesichts der aktuellen Inzidenz-Zahlen sei eine Ausgangssperre keine angemessene Maßnahme mehr und komme allenfalls noch für besonders von Corona betroffene Regionen in Frage, urteile das Gericht.

"Ich bin ja schließlich nicht der König von Württemberg"

Ministerpräsident Kretschmann hatte offenbar bereits ähnliche Pläne: Er habe am Wochenende mit seinem Chef der Staatskanzlei besprochen, am Montag die Ausgangssperre aufzuheben. Das Gericht sei ihm nur ein paar Tage zuvorgekommen, sagte Kretschmann: Eine schnellere Entscheidung auf Seiten der Landesregierung sei allerdings nicht möglich gewesen, denn der Beschluss hätte zuerst diskutiert und beschlossen werden müssen. Er sei ja schließlich nicht der „König von Württemberg" und könne alles selbst entscheiden, so Kretschmann.

Über 3.700 Emojis binnen weniger Stunden..

Die Nachricht über der Gerichtsentscheidung hatte die Social-Media-Nutzer von RTF.1 tief bewegt: Binnen weniger Stunden hinterließen sie über 3.700 Emojis unter dem entsprechenden RTF.1-Bericht auf facebook. Die meisten bejubelten die wieder gewonnene Freiheit. Etliche mochten dem Gerichtsurteil bei weiterhin geschlossenen Restaurants und Kneipen nicht viel abgewinnen. Einige wenige verteidigten die Ausgangsbeschränkungen tapfer mit Blick auf die immer noch überfüllten Intensivstationen.

Mit der neuen Regelung durch die Landesregierung entscheidet sich die Frage der nächtlichen Freiheit in Zukunft anhand der Inzidenz des jeweiligen Stadt- oder Landkreises:

Reutlinger und Tübinger dürfen sich freuen  - Stuttgarter und Zollernälbler brauchen noch Geduld

Tübingen liegt mit einer Inzidenz von 29,7 derzeit - 09.02.2021 - locker im grünen Bereich: Die Tübinger dürfen unter der neuen Regelung also auch ohne triftigen Grund wieder rund um die Uhr über die Neckarbrücke spazieren.

Auch Reutlingen liegt mit einer Inzidenz von 38,3 ganz gut im Rennen - wer mag, kann ab dann auch wieder in tiefster Nacht über die Wilhelmstraße flanieren.

Stuttgart reißt mit einer Inzidenz von 50,3 ganz ganz knapp die Latte und unterliegt auch ab Donnerstag wohl weiterhin einer nächtliche Ausgangssperre - ab erst ab 21 Uhr. Allerdings dürften die Chancen bei weiter sinkenden Inzidenzen gut stehen, dass die magische "50" in Kürze unterschritten wird.

Der Zollernalbkreis fällt mit einer Inzidenz von 59,1 noch deutlich in den roten Bereich und unterliegt ab Donnerstag wohl weiterhin einer nächtliche Ausgangssperre - aber erst ab 21 Uhr. Die Zollernälber brauchen also vorerst noch etwas Geduld - oder einen triftigen Grund.

(Stand 09.02.2021 - die aktuellen Inzidenzen für die einzelnen Regionen in Baden-Württemberg gibt´s z.B. hier: Gesundheitsatlas BW

Ausgangssperren: Tagsüber überall aufgehoben - Nachts ab 21 Uhr je nach Inzidenzwert

Doch auch für die Ausgangssperre am Tag gibt es Änderungen. Diese soll landesweit aufgehoben werden, unabhängig vom Inzidenzwert. Die nächtliche Ausgangssperre soll nur noch in Gebieten von einer Inzidenz von über 50 in Kraft treten. Dort beginne sie dann auch erst um 21 Uhr und nicht wie bisher um 20 Uhr.

Kitas, Grundschulen und Friseure dürfen hoffen, später dann der Einzelhandel und zum Schluss die Gastronomie

Im weiteren Verlauf der Konferenz sprach Kretschmann auch noch über Öffnungsperspektiven der verschiedenen Gewerbe. Zunächst sollen Kitas und Grundschulen wieder öffnen, auch Friseure sollen frühzeitig wieder arbeiten dürfen. Danach folgen der Einzelhandel und in einem weiteren Schritt die Gastronomie.

Eine klare Prognose und feste Termine, wann wieder geöffnet werden darf, sei derzeit nicht möglich. Besonders die Öffnung von Kitas und Grundschulen sei aufgrund der Virus-Mutationen nur schwer planbar.

Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Auch zu den Kontaktbeschränkungen gab Kretschmann ein kurzes Statement ab: Lockerungen seien hier in nächster Zeit nicht geplant.

Erstveröffentlichung: 10.02.2021-01:03

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 10.02.21 - 02:14 Uhr   -   4978 mal angesehen)

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