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Baden-Württemberg

Foto: Pixabay
"Medienregulierung der Zukunft" - Landesanstalt für Kommunikation verabschiedet Satzungen zum Medienstaatsvertrag

Als "weiterer Schritt in Richtung Medienregulierung der Zukunft" bezeichnet die baden-württembergische Landesanstalt für Kommunikation (LfK) die Verabschiedung mehrerer Satzungen. Diese dienen der Konkretisierung des neuen Medienstaatsvertrages. Dabei geht es um neue Regulierungsaufgaben und um die Anpassung bisheriger Regelungen.

Weiterer Schritt in Richtung Medienregulierung der Zukunft

Der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat zur Umsetzung der Vorgaben des im November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrags (MStV) mehrere Satzungen verabschiedet. Diese konkretisieren einer Presseinfo zufolge  "neue Regulierungsaufgaben und passen bereits bestehende Regelungen der Medienaufsicht an aktuelle Entwicklungen an."

 

LfK-Präsident: Dr. Wolfgang KreißigLfK-Präsident: Dr. Wolfgang Kreißig

Konstruktiver Dialog zu modernem Regulierungsrahmen

 

Die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten erarbeitete den Angaben zufolge in den vergangenen Monaten insgesamt elf Satzungen zum MStV und konsultierte dazu auch betroffene Branchenverbände.

„Um einen modernen und zukunftsoffenen Regulierungsrahmen für Rundfunk und Internet zu sichern, war es wichtig, den Medienstaatsvertrag zeitnah durch passendes Satzungsrecht für die Rechtsanwendung in der Praxis zu ergänzen.", erläutert LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig.

Sieben Satzungen veröffentlicht

Für ein Inkrafttreten der neuen Regelungen sei nun die Zustimmung der Gremien aller 14 Medienanstalten sowie die Veröffentlichung der einzelnen Satzungen erforderlich. Dies werde nach Angaben der LfK  in den nächsten Monaten sukzessiv geschehen.

Folgende sieben Satzungen wurden bisher durch den Vorstand der LFK erlassen und heute im Staatsanzeiger des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht, heißt es in der Mitteilung:

— Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags

— Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 des Medienstaatsvertrags

— Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsvertrags

— Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien

— Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags

— Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen

— Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 des Medienstaatsvertrags

Auf der Website der LFK unter https://www.lfk.de/regulierung/special-medienstaatsvertrag/satzungen-und-richtlinien können die einzelnen Satzungen sowie weiterführende Informationen zu den konkreten Neuerungen für die Medienaufsichtsarbeit eingesehen werden.

Der neue Medienstaatsvertrag war im Jahr 2020 von den Bundesländern verabschiedet worden und in Kraft getreten.

Quelle: PM LfK

Erstveröffentlichung: 09.04.2021-10:55

(Zuletzt geändert: Freitag, 09.04.21 - 11:06 Uhr   -   4200 mal angesehen)

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