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Sprachkritik

Foto: Bild von Thomas B. auf Pixabay
Pushback ist Unwort des Jahres 2021

"Pushback" ist das Unwort des Jahres. mit der Wahl dieses Ausdrucks rügt die sprachkritische Aktion einen Begriff aus der Migrationsdebatte. Er bedeutet, Menschen an Grenzen zurückzudrängen oder sofort abzuschieben - etwa an der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus.

Der Ausdruck Pushback stammt aus dem Englischen und bedeutet ‚zurückdrängen, zurückschieben'. Im Migrationsdiskurs bezeichnet das Wort die Praxis von Europas Grenztruppen, Flüchtende an der Grenze zurückzuweisen und am Grenzübertritt zu hindern. Ganz unterschiedliche Politiker, Journalisten und Organisationen verwendeten im Jahr 2021 den Ausdruck in Debatten zur Einwanderung über die europäischen Außengrenzen.

Die Jury kritisiert die Verwendung des Ausdrucks, weil mit ihm ein menschenfeindlicher Prozess beschönigt werde, der den Menschen auf der Flucht die Möglichkeit nehme, das Menschen- und Grundrecht auf Asyl wahrzunehmen.

Den Flüchtenden werde somit ein faires Asylverfahren vorenthalten. Der Einsatz des Fremdwortes trägt aus Sicht der Jury zur Verschleierung des Verstoßes gegen die Menschenrechte und das Grundrecht auf Asyl bei. Mit dem Gebrauch des Ausdrucks würden zudem die Gewalt und Folgen wie Tod, die mit dem Akt des Zurückdrängens von Migranten verbunden sein können, verschwiegen. Die Jury kritisiert die in den Medien unreflektierte Nutzung dieses Wortes auch bei Kritikern der Maßnahmen.

Außerdem kritisiert die ehrenamtliche Aktion „Unwort des Jahres"  auf Platz 2 und 3 im Jahr 2021:

Sprachpolizei: Mit dem Ausdruck Sprachpolizei werden Personen diffamiert, die sich u.a. für einen angemessenen, gerechteren und nicht-diskriminierenden Sprachgebrauch einsetzen, der bisher benachteiligte und ausgegrenzte Gruppen sprachlich einschließt. Die Jury bewertet ihn als irreführend, weil er suggeriere, dass es eine exekutive Instanz gäbe, die über die Einhaltung von Sprachregeln ‚wacht' und bei ‚Nicht-einhaltung' Bestrafungen vorsieht oder Bestrafungen durchsetzt.

Vergleiche mit dem Nationalsozialismus: Unter den Einreichungen fanden sich zudem eine Vielzahl an Ausdrücken, die im Zuge der Corona-Demonstrationen von Impfgegnern verwendet werden und völlig unzulässig eine Ähnlichkeit zwischen Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie und der nationalsozialistischen Diktatur nahe legen. Beispiele wären hier: Impfnazi, Ermächtigungsgesetz (für Infektionsschutzgesetz) oder der gelbe Stern mit dem Aufdruck ungeimpft. Die deplatzierte Verwendung solcher Ausdrücke führt nach Ansicht der Jury zur Verharmlosung des Nationalsozialismus, zur Verhöhnung der Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und in manchen Fällen zu einer Opfer-Täter-Umkehr.

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 12.01.22 - 15:56 Uhr   -   1824 mal angesehen)

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