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Kuppel auf dem Reichstag Reichstag in Berlin Bundeskanzleramt in Berlin Schloss Bellevue

Klage abgewiesen

Foto: RTF.1
Kein Schmerzensgeld wegen möglichem Corona-Impfschaden

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld zurückgewiesen, die einen Hörschaden auf ihre Corona-Impfung mit Astrazeneca zurückführt. Der Anwalt spricht von einem "Schlag ins Gesicht".

Die Entscheidung wurde während eines Zivilprozesses am Montag in Mainz verkündet. Die genaue Begründung des Urteils soll schriftlich erfolgen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens tragen muss. Das Urteil ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

Die Anwältin der Frau äußerte, dass sie in die nächste Instanz gehen werde, und zwar beim Oberlandesgericht Koblenz. Der Anwalt erklärte, dass es sich aus seiner Sicht um ein "Fehlurteil" handelt. Die Klägerin empfindet das Urteil als "Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen". Sie betont, dass ihr Impfschaden bereits von der Berufsgenossenschaft anerkannt wurde. Zum Zeitpunkt der Impfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff war die Klägerin 40 Jahre alt. Sie äußerte Unverständnis darüber, dass das Landgericht keine weiteren Beweise aufgenommen hat.

Anderes Gericht plant in ähnlichem Fall Gutachten

Der Anwalt der Klägerin verwies auf ein vergleichbares Verfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg. In diesem Fall ging es um einen vermuteten Impfschaden durch das Coronavirus. Am 14. August äußerte der Senat des Oberlandesgerichts Zweifel daran, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über mögliche Nebenwirkungen informiert hatte. Das Oberlandesgericht plant, ein Gutachten einzuholen, um zu klären, ob die damalige Fachinformation den wissenschaftlichen Stand angemessen wiedergegeben hatte.

Die 33-jährige Klägerin in dem Fall vor dem Oberlandesgericht Bamberg war zwei Tage nach der Klägerin aus der Mainzer Verhandlung im März 2021 geimpft worden. Ihr Anwalt in Mainz bezeichnete das Urteil des Landgerichts als kontraproduktiv für die Impfbereitschaft der Menschen, insbesondere angesichts einer neuen Pandemie.

Die Klägerin kritisierte die Bundesregierung dafür, dass sie im Vergleich zu anderen Ländern zu lange an Astrazeneca als Impfstoff festgehalten habe. Sie äußerte die Befürchtung, dass ihr Fall letztlich vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden könnte.

Corona-Impfungen mit Astrazeneca wurden im März 2021 in Deutschland vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln bekannt geworden waren. Als die Europäische Arzneimittelagentur EMA Entwarnung gab, wurden die Impfungen wieder aufgenommen.

In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut für die Sicherheit von Impfstoffen zuständig. Mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus sind innerhalb der EU zugelassen, und deren Wirksamkeit wird als wissenschaftlich belegt angesehen.

(Zuletzt geändert: Montag, 21.08.23 - 13:02 Uhr   -   1830 mal angesehen)

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