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Kuppel auf dem Reichstag Reichstag in Berlin Bundeskanzleramt in Berlin Schloss Bellevue

Bundestag

Foto: RTF.1
Haushaltsausschuss berät milliardenschweres Finanzpaket

Der Haushaltsausschuss des Bundestages berät am heutigen Sonntag das von Union und SPD mit den Grünen ausgehandelte Finanzpaket, das neue Schulden in bisher ungekanntem Umfang erlaubt. Ziel ist die Finanzierung von Sicherheit, Verteidigung sowie Infrastruktur- und Klimaschutzinvestitionen. Am Dienstag soll dann der Bundestag entscheiden. Eine Übersicht, worum es geht.

Die Regierung plant die Aufhebung bestehender Schuldenbremsen, um zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen. Dies geschieht über drei Hauptmechanismen:

  • Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben: Die Schuldenbremse wird gelockert, um erhöhte Mittel für militärische Zwecke und Zivilschutz bereitzustellen.
  • Sondervermögen von 500 Milliarden Euro: Geplant ist ein Investitionsfonds für Infrastruktur und Klimaschutz, der nicht unter die Schuldenbremse fällt.
  • Zusätzliche Neuverschuldung der Länder: Bundesländer erhalten mehr finanzielle Spielräume für eigene Investitionen.

Politische Einigung und Entscheidungsprozess

Die Grundzüge des Pakets wurden von Union und SPD bereits im Zuge der Regierungsbildung vereinbart. Da eine Grundgesetzänderung notwendig ist, sind Stimmen der Grünen erforderlich, die in den Verhandlungen Änderungen durchgesetzt haben. Der Bundestag soll das Paket in seiner aktuellen Zusammensetzung verabschieden, bevor der Bundesrat am 21. März zustimmt.

Erhöhte Verteidigungsausgaben

Ein großer Teil der neuen Schulden fließt in den Verteidigungssektor. Bereits 2025 sind allein für Militärhilfe an die Ukraine sieben Milliarden Euro vorgesehen. Insgesamt könnten Verteidigungsausgaben künftig bis zu drei Prozent des BIP betragen – das wären rund 129 Milliarden Euro pro Jahr. Dadurch entstehen zusätzliche Spielräume im Bundeshaushalt von fast 19 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 67 Milliarden Euro bis 2028.

Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur

Ein neuer Artikel im Grundgesetz erlaubt dem Bund, ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen aufzubauen. Dieses wird über zwölf Jahre genutzt und unterliegt nicht der Schuldenbremse. Ein Teil des Geldes fließt direkt in den Klima- und Transformationsfonds sowie an die Bundesländer für Infrastrukturprojekte. Konkrete Ausgabenentscheidungen trifft der neu gewählte Bundestag mit dem jährlichen Haushalt.

Mehr Schuldenmöglichkeiten für Bundesländer

Erstmals erhalten auch die Länder die Möglichkeit, sich in größerem Umfang zu verschulden – bis zu 15 Milliarden Euro jährlich. Die genaue Verteilung soll ein Bundesgesetz regeln. Allerdings bestehen noch rechtliche Unklarheiten, insbesondere zur Anpassung der Landesverfassungen. Einige Bundesländer könnten vor schwierigen politischen Entscheidungen stehen, da sie für eine Lockerung der Schuldenbremse keine Mehrheiten haben.

Fazit: Finanzpolitischer Paradigmenwechsel

Das geplante Finanzpaket markiert einen historischen Wandel in der Schuldenpolitik Deutschlands. Während es neue Investitionen ermöglicht, bleibt unklar, welche langfristigen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen die umfangreiche Neuverschuldung haben wird.

(Zuletzt geändert: Sonntag, 16.03.25 - 11:31 Uhr   -   1651 mal angesehen)

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