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Region Neckar-Alb

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CDU zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung spricht der Reutlinger Bundestagsabgeordnete Michael Donth von einem Paukenschlag.

Dass das Gericht einen Bundeshaushalt für nichtig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ansieht, sei einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem April 2022 war von den Richtern in allen Punkten Recht gegeben worden. Auch die Abgeordnete des Wahlkrieses Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz zeigte sich mehr als zufrieden. Es sei kein Urteil gegen Klimaschutz, sondern eines für eine nachhaltige, seriöse Politik und Generationengerechtigkeit. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung den Haushalt in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Dieser Kredit, der für die Abfederung der Corona-Folgen gedacht war, wurde jedoch in einen Klima- und Transformationsfonds gesteckt. Dagegen hatte die Union geklagt.

(Zuletzt geändert: Sonntag, 19.11.23 - 13:56 Uhr   -   1520 mal angesehen)

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