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Produktbezeichnungen

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EU-Parlament entscheidet über mögliches Aus für "Veggie-Wurst"

Das Europaparlament entscheidet heute in der Frage, ob vegane und vegetarische Produkte weiterhin Schnitzel, Wurst oder Burger heißen dürfen - oder ob die Begriffe künftig nur Produkten vorbehalten sein sollen, die Tierfleisch enthalten.

Im EU-Parlament in Straßburg steht eine hitzige Abstimmung an: Sollten Bezeichnungen wie „Burger", „Schnitzel" oder „Wurst" künftig ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sein? Ein entsprechender Antrag könnte dafür sorgen, dass pflanzliche Alternativen künftig neue Namen finden müssen – etwa „Gemüsebratling" statt „Veggie-Burger".

Hintergrund: Schutz traditioneller Fleischprodukte oder unnötige Bürokratie?

Der Vorstoß ist Teil einer größeren EU-Gesetzesreform, die eigentlich die Position von Landwirten in der Lebensmittelkette stärken soll. Nun sorgt aber der Zusatzantrag zur Sprachregelung bei Fleischersatzprodukten für besonders viel Aufsehen. Die französische EU-Abgeordnete Céline Imart, die den Vorschlag eingebracht hat, will damit sicherstellen, dass traditionelle Bezeichnungen „den europäischen und französischen Fleischbetrieben vorbehalten" bleiben. Begriffe wie „Veggie-Wurst" oder „Tofu-Schnitzel" seien ihrer Ansicht nach „irreführend für Verbraucherinnen und Verbraucher".

Widerstand von Verbraucher- und Branchenverbänden

Kritik kommt von zahlreichen Seiten – insbesondere von Verbraucherschützern, Gewerkschaften und Unternehmen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) spricht sich klar gegen ein Verbot aus. „Fleisch ist einzigartig, ebenso wie Produkte, die daraus hergestellt werden. Aber statt ein Begriffsverbot einzuführen, sollte die EU auf eine klare Kennzeichnung setzen", erklärte Susanne Uhl, Leiterin des NGG-Hauptstadtbüros.

Auch Unternehmen der Lebensmittelbranche – darunter Beyond Meat, Rügenwalder Mühle, Aldi, Lidl und Burger King – wandten sich in einem offenen Schreiben an die Abgeordneten. Der Antrag erschwere „die informierte Entscheidungsfindung" der Verbraucher, statt sie zu erleichtern.

Verbraucherschützer: „Kein Mensch ist verwirrt"

Die europäische Verbraucherorganisation BEUC hält den Vorschlag ebenfalls für unsinnig. „Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über Begriffe wie Veggie-Burger oder Tofuwurst nicht verwirrt", betonte BEUC-Expertin Irina Popescu. Wichtiger als ein Namensverbot sei eine deutliche Kennzeichnung als „vegan" oder „vegetarisch". Auch die Organisation Foodwatch sprach von einem „Lobby-Erfolg der Fleischindustrie" und warf der EU vor, unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes die Interessen der Fleischwirtschaft zu vertreten.

Politische Unterstützung aus Deutschland

Befürworter finden sich vor allem auf der politischen Seite. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) stellten sich hinter den EU-Vorschlag. „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan", so Merz in der ARD-Sendung Caren Miosga. Rainer, selbst gelernter Metzgermeister, ergänzte in BILD, ein Schnitzel sei für ihn aus Pute, Kalb oder Schwein.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies auf den Koalitionsvertrag, der Verbrauchern eine selbstbestimmte Ernährung ermöglichen solle. Dazu brauche es „Transparenz und klare Unterscheidung zwischen tierischen und pflanzlichen Produkten".

Noch ist nichts entschieden

Selbst wenn der Antrag eine Mehrheit findet, wäre das Ergebnis noch nicht endgültig: Anschließend müssten die EU-Staaten über die genaue Ausgestaltung der Gesetzesänderung verhandeln.

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 08.10.25 - 08:00 Uhr   -   680 mal angesehen)

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