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Medizin

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Zahnärzte-Verband betont Bereitschaft zu Corona-Impfungen

Anlässlich der heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Bereitschaft der Zahnärzte bekräftigt, bei Corona-Schutzimpfungen zu helfen.

"Angesichts der derzeit viel zu hohen Infektionszahlen steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Impfung der Bevölkerung die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in Impfzentren, externen mobilen Einheiten und Arztpraxen zu unterstützen", betonte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Um darüber hinaus perspektivisch auch in Zahnarztpraxen impfen zu können, müstsen zunächst die entsprechenden organisatorischen, technischen und juristischen Aspekte geklärt werden. "Die KZBV arbeitet derzeit mit großer Anstrengung daran, diese nötigen Voraussetzungen zu schaffen", sagte Eßer.

Ausführliche Stellungnahme zum Gesetz

Die KZBV hatte bereits vor einigen Tagen eine gemeinsame Stellungnahme mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu dem Gesetzesentwurf vorgelegt. Darin unterstützt die Zahnärzteschaft im Grundsatz die mit dem Gesetz verfolgten Ziele, die Impfungen gegen das Coronavirus voranzutreiben und vulnerable Personengruppen vor Infektionen besonders zu schützen. Allerdings müsse laut KZBV und BZÄK klargestellt werden, dass Impfen haftungsrechtlich als zahnärztliche Tätigkeit zu bewerten ist und dem Haftpflichtversicherungsschutz unterfällt.

Weiterhin müssten entsprechende gesetzliche Regelungen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für Impfungen durch Zahnärzte geschaffen werden. Dies betrifft etwa die Einbindung in die RKI-Impfsurveillance, die Möglichkeit zur Ausstellung von Impfzertifikaten, die Schaffung geeigneter Infrastrukturen für Beschaffung, Lagerung und Handhabung der Impfstoffe, Regelungen zur Vergütung und Abrechnung der mit dem Impfen verbundenen Leistungen oder die Schaffung von effizienten Abrechnungswegen. Dazu könnten Zahnärzte den Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung unterstellt werden. Dies hätte zur Folge, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, die impfen wollen, dies auch unter den gleichen Voraussetzungen wie Ärztinnen und Ärzte tun könnten.

(Zuletzt geändert: Freitag, 10.12.21 - 12:37 Uhr   -   2038 mal angesehen)

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