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Baden-Württemberg

Foto: Bild von Florian Pircher auf Pixabay
Soforthilfe Corona - Bescheide werden versandt | Langes Zahlungsziel für Rückzahlungen

Ab Anfang August 2022 werden die Bescheide für die baden-württembergische Soforthilfe Corona versandt. Bei den Rückforderungsverfahren ist ein langes Zahlungsziel möglich, teilte die L-Bank mit. Die Soforthilfe Corona sei das größte Hilfsprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs: "Mehr als 245.000 Anträge wurden bewilligt und Zuschüsse in Höhe von rund 2,1 Mrd. Euro ausgezahlt." Lesen Sie hier alles Weitere:

"Die zu Beginn der Corona-Pandemie von Bund und Land aufgelegte Soforthilfe Corona tritt zweieinhalb Jahre nach dem Start in die nächste Phase der Programmabwicklung", schreibt die L-Bank. Hier die komplette Pressemitteilung:

"Stuttgart, 01.08.2022. Die Soforthilfe Corona ist das größte Hilfsprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs: Mehr als 245.000 Anträge wurden bewilligt und Zuschüsse in Höhe von rund 2,1 Mrd. Euro ausgezahlt. Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen wurden damit zu Beginn der Pandemie unterstützt. Die Unternehmen haben dabei im Soforthilfeantrag – den Kriterien der Soforthilfe Corona entsprechend – ihren coronabedingten Liquiditätsengpass selbst abgeschätzt. Die Unterstützungsleistung wurde in Höhe des so ermittelten, zukünftig erwarteten Liquiditätsengpasses unbürokratisch ausbezahlt.

Rückblickend stellte sich bei vielen Unternehmen heraus, dass der Liquiditätsengpass nicht in vollem Umfang eingetreten ist. Mehr als ein Drittel der angeschriebenen Unternehmen hat deshalb einen geringeren Unterstützungsbedarf angezeigt. Diese Unternehmen bekommen Anfang August auf der Basis ihrer im Rückmeldeverfahren gemachten Angaben individuelle Rückzahlungsbescheide. Die dort ausgewiesenen Zahlungen müssen bis Ende Juni 2023 geleistet werden. Die Rückzahlungsfrist wurde bewusst großzügig bemessen. Damit soll eine Überforderung der Unternehmen vermieden werden.

Für Unternehmen, die durch die Rückzahlungsverpflichtungen der Soforthilfe Corona nachweislich in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen würden, kann im Frühjahr 2023 durch individuelle Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen eine Existenzgefährdung vermieden werden. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Entsprechende Zahlungserleichterungen können ab dem 01.04.2023 auf dem zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der L-Bank dafür bereitgestellten Formular schriftlich beantragt werden. Die Beantragung der Zahlungserleichterung muss vor Ende der Rückzahlungsfrist erfolgen."

"Mehr Informationen zu den Rückzahlungen finden Sie unter www.l-bank.de/rueckzahlungen", schreibt die L-Bank weiter: Das Service-Telefon ist für Fragen "unter 0721 150-1770 von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr"  erreichbar.

(Zuletzt geändert: Montag, 01.08.22 - 14:40 Uhr   -   3013 mal angesehen)

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